Der verpflichtende Einsatz der ambulanten Kodierrichtlinien in Arztpraxen wurde vorerst auf Ende des Jahres 2011 verschoben. ( §295, Abs.3 ,SGB V)
Welche Sanktionen nach einer Űbergangszeit greifen und wie diese kontrolliert werden sollen, wurde immer noch nicht festgelegt, so dass ein Handlungsbedarf nur schwer erkennbar ist.
Irgendwelche Sanktionen werden aber kommen, gerade wenn die abgegebenen Kodierungen nicht plausibel sind, weil so die Honorarverteilung gefährdet sein wűrde.
Die MediConsult-GmbH bietet hier folgende Leistungen an:
- Anonymes Peer-Review fűr Arztpraxen an einer Quartalsabrechnung
- Prűfung der Kodierqualität fűr alle KVs
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