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Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften bieten wir die Prüfung von Krankenhausabrechnungen an.

Hierfür gibt es unterschiedliche Arbeitsmodelle und Honorarbemessungen je nach Fallzahl der Aufträge.

Wir prüfen nicht nur DRGs, sondern auch Zusatzentgelte und auf Fehlbelegung.

Nach Absprache vertreten wir auch ausgefallene Mitarbeiter bei Krankheit und im Urlaub.